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7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Agri-PV-Anlage Reheck", Gemarkung Roßhaupten

|   RosshauptenGde

Aufgrund des Antrags einer ortsansässigen, neu gegründeten Bürgergenossenschaft soll im Norden der Gemarkung Roßhaupten auf einer Fläche von ca. 11 ha eine Agri-Photovoltaik-Anlage errichtet werden. Der Aufstellungsbeschluss zur Flächennutzungsplan-Änderung im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 wurde am 25.09.2024 gefasst.

Der Gemeinderat der Gemeinde Roßhaupten hat am 20.11.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 15 „Agri-PV-Anlage Reheck“ gebilligt und beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst eine Gesamtfläche von 11,4 ha, mit den Flurstücken Nr. 2130, 2131, 2132, 2133, 2795, 2125 und 2138/2 in der Gemarkung Roßhaupten, Landkreis Ostallgäu.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erstreckt sich auf den im Lageplan vom 31.10.2024 umrandeten Bereich.
 

Ziel und Zwecke der Planung:
Aufgrund des Antrags einer ortsansässigen, neu gegründeten Bürgergenossenschaft sowie damit verbundenen Planungen soll im Norden der Gemarkung Roßhaupten auf einer Fläche von ca. 11 ha eine Agri-Photovoltaik-Anlage errichtet werden. Die Belange des Trinkwasserschutzes sind in jedem Fall vorrangig zu berücksichtigen.

Gemäß einer vom Netzbetreiber Allgäu Netz vorgelegten Statistik ist zu entnehmen, dass ca. 70 % des im Gemeindegebiet verbrauchten Stroms mittlerweile aus erneuerbaren Quellen vor Ort erzeugt wird.
Die mögliche Einspeisung für die geplante Agri-PV-Anlage ist derzeit vom Netzbetreiber auf ca. 2 MW begrenzt. Darüber hinaus müsste ein Umspannwerk (Kosten ca. 3 Mio. EUR) gebaut werden.
Es sollen für die anstehende Bauleitplanung dennoch die gesamten 11 ha aller am Vorhaben interessierten Grundstückseigentümer eingebracht werden.

Das Plangebiet ist dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzurechnen. Das Vorhaben mit der geplanten Nutzung eines Sondergebietes für eine Agri-PV-Anlage ist daher auf der Basis des geltenden Planungsrechts nicht zulässig. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.15 „Agri-Photovoltaik-Anlage Reheck“ erforderlich.

Der aktuelle rechtswirksame Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten mit den Gemeinden Rieden am Forggensee und Roßhaupten stellt innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs für das Plangebiet „Fläche für die Landwirtschaft“ und „Grundwasserschutzgebiet“ dar.

Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren an die geplante Nutzung einer „Sonderbaufläche“ geändert werden. Die Bestandsdarstellung des „Grundwasserschutzgebietes“ bleibt erhalten.


Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wird die Öffentlichkeit (Bürger) gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig beteiligt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 15 „Agri-PV-Anlage Reheck“ erfolgt durch öffentliche Planauslage in der Zeit

vom 05.12.2024 bis einschließlich 10.01.2024

im Internet auf der Homepage der Gemeinde Roßhaupten unter https://gemeinde.rosshaupten.de/gemeinde/bekanntmachungen.

Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 31.10.2024 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 05.12.2024 bis einschließlich 10.01.2024 im Rathaus der Gemeinde Roßhaupten, Hauptstraße 10 in 87672 Roßhaupten während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Bitte beachten Sie, dass an den gesetzlichen Feiertagen das Rathaus nicht geöffnet hat.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (info@vgem-rosshaupten.bayern.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.