1. Bekanntmachung der Kenntnisnahme der zum frühzeitigen Verfahren eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen, deren abwägende Betrachtung mit Billigungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Rieden a. F. hat in öffentlicher Sitzung am 28.10.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Hausstatt, 2. Änderung und Erweiterung“ sowie der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 16 „Hausstatt, 2. Änderung und Erweiterung “ beschlossen und in öffentlicher Sitzung am 02.06.2025 die Entwürfe, beim Bebauungsplan bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung, bei der Änderung des Flächennutzungsplanes bestehend aus Planzeichnung und Begründung, mit dem gemeinsamen Umweltbericht gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB über den regulären Zeitraum zu veröffentlichen.
Der Geltungsbereich die Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 75/145, 75/108 (TF), 389, 390, 391 (TF) und 2159, alle Gemarkung Rieden a.F. Das Plangebiet weist eine Größe von ca. 0,73 ha auf. Die genaue Größe und Lage ist den jeweiligen Planzeichnungen zu entnehmen.
Im Einzelnen gelten die Lagepläne vom 31.07.2025. Die Lagepläne sind in den obenstehenden Kartenausschnitten dargestellt.
2. Bekanntmachung der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 16 „Hausstatt, 2. Änderung und Erweiterung“ und der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes des Bebauungsplans Nr. 16 „Hausstatt, 2. Änderung und Erweiterung“ und die Begründungen werden im Internet unter https://gemeinde.rieden.de/verwaltung/bekanntmachungen in der Zeit vom
Montag, den 04.08.2025, bis einschließlich Freitag, den 05.09.2025
veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen in der Zeit vom 04.08.2025 bis 05.09.2025 auch während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Rieden am Forggensee (Lindenweg 4, 87669 Rieden am Forggensee) und in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten (Hauptstraße 10, 87672 Roßhaupten) eingesehen werden.
Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeinde Rieden am Forggensee sind in der Regel von Mittwoch bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr, Montag von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 14.00 bis 16.30 Uhr. Die allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und Montag von 14.00 bis 18.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.
Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal
Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an gemeinde@rieden.de, und bei Bedarf in Textform an die Gemeinde Rieden am Forggensee, Lindenweg 4, 87669 Rieden am Forggensee oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannten Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4a Abs. 2 BauGB mit selbem Termin am Verfahren beteiligt.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
| Schutzgut | Art der Information |
|---|---|
| Boden | Umweltatlas Bayern, Leitfaden "Schutzgut Boden in der Planung" (bayerisches Landesamt für Umwelt, LfU 2003) |
| Wasser | Wasserwirtschaft |
| Tiere & Pflanzen | Biotop- und Artenschutz (BNT-Kartierung nach BayKompV-Liste), Kompensationsberechnung nach BayKompV, Pflege- und Entwicklungsplan |
| Luft und Lokalklima | Emissionen der Landwirtschaft (Geruch, Partikel) |
| Mensch (Erholung und Emissionen) | Schalltechnische Untersuchung, Regionalplan |
| Landschaftsbild | Landschaftsschutz, Landschaftsplan |
| Kultur- und Sachgüter | Bayerischer Denkmalatlas (Boden- und Baudenkmäler) |
| Nutzung erneuerbarer Energien | Energieatlas |
Hinweis zum Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Siehe auch: Formblatt des Staatsministeriums www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/staedtebau/26_datenschutz_informationspflichten.pdf und Angaben auf der Homepage der Gemeinde.
Gemeinde Rieden am Forggensee
gez.
A. Haug
1. Bürgermeister


