1. Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse und der Zustimmung zu den Vorentwürfen
Der Gemeinderat der Gemeinde Rieden a.F. hat in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 16 "Hausstatt, 2. Änderung und Erweiterung" am 28.10.2024 beschlossen. In der gleichen Sitzung wurde den Vorentwürfen und der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt. Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB aufgestellt.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 75/145, 389, 390, 391 und 2159, Gemarkung Rieden a.F. sowie 398/1 (TF, Häusern), Gemarkung Eschach. Es sollen Flächen für ein Feuerwehrgebäude mit Dorfgemeinschaftshaus und die zugehörigen Stellplatzflächen zur Entwicklung vorbereitet werden.
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 28.10.2024 Der Lageplan ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Abbildung 1: Lageplan des Geltungsbereichs der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 16 "Hausstatt, 2. Änderung und Erweiterung", unmaßstäblich
2. Bekanntmachung der Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Öffentlichkeit erhält in der Zeit vom:
Dienstag, den 26.11.2024 bis einschließlich Freitag, den 27.12.2024
durch Veröffentlichung nach den Bestimmungen des § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.
Die Unterlagen zur Bauleitplanung (Satzung, Begründung und Planzeichnung zum Bebauungsplan sowie die Planzeichnung zur 7. Flächennutzungsplanänderung) stehen im vorgenannten Zeitraum im Internetportal der Gemeinde unter
https://www.rieden.de/gemeinde/verwaltung/bekanntmachungen
zur Verfügung. Im Rathaus der Gemeinde Rieden a.F. (Lindenweg 4, 87669 Rieden a.F.) und in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten (Hauptstraße 10, 87672 Roßhaupten), besteht während der üblichen Amtsstunden Gelegenheit zur öffentlichen Einsichtnahme für Jedermann. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit weitere Auskünfte einzuholen, insbesondere über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung. Zugangshilfe oder Unterstützung bei der Einsichtnahme kann per Telefon abgesprochen werden:
Gemeinde Rieden am Forggensee: 08362/7935; Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten: 08367 / 912140
Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch (gemeinde@rieden.de) oder auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde) abgegeben werden.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4a Abs. 2 BauGB mit selbem Ter-min am Verfahren beteiligt.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannte Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können, und dass beim Flächennutzungsplan eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG in einem Rechts-behelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.