Der Gemeinderat der Gemeinde Rieden a. Forggensee hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.09.2024 den Entwurf zur vorhabenbezogenen Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 14 "Osterreinen-Forggenseestraße" und die 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 14 "Osterreinen-Forggenseestraße" vom 18.07.2024 unter Einarbeitung von konkreten Änderungen gebilligt. Dieser so geänderte Entwurf mit Begründung erhält das Fassungsdatum vom 16.09.2024 und wurde für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Gemäß § 13a BauGB wird die vorhabenbezogene Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 14 "Osterreinen-Forggenseestraße" und die 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 14 "Osterreinen-Forggenseestraße" im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand des Ortsteiles "Osterreinen" und umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 1518 und 1518/15 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Die vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohnhauses schaffen.
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 16.09.2024 wird in der Zeit vom 11.10.2024 bis 11.11.2024 im Internet unter der Internetadresse
https://gemeinde.rieden.de/verwaltung/bekanntmachungen
der Gemeinde Rieden a. Forggensee veröffentlicht.
Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 16.09.2024 in der Zeit vom 11.10.2024 bis 11.11.2024 im Rathaus der Gemeinde Rieden a. Forggensee (Lindenweg 4, 87669 Rieden a. Forggensee) und in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten (Hauptstr. 10, 87672 Roßhaupten) während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeinde Rieden am Forggensee sind in der Regel von Montag bis Freitag von 9.30 bis 12.00 Uhr, Mittwoch von 8.00 bis 12.00 Uhr, Montag von 14.00 bis 19.00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 14.00 bis 16.30 Uhr. Die allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Montag von 14.00 bis 17.00 Uhr und Mittwoch von 14.00 bis 18.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.
Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 16.09.2024 unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (gemeinde@rieden.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.