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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 4 „Sonnenstraße“, 1. Änderung

|   RosshauptenGde

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 12.05.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 „Sonnenstraße“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauGB aufgestellt.

 

Der räumliche Geltungsbereich grenzt sich wie folgt ab: sh. nebenstehende Grafik

 

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann in der Gemeindeverwaltung, Hauptstr. 10, 87672 während der allgemeinen Öffnungszeiten bzw. auf der Internetseite der Gemeinde unter gemeinde.rosshaupten.de/gemeinde/bekanntmachungen eingesehen werden.

 

Allgemeines Ziel und Zweck der Planung soll insbesondere eine maßvolle Nachverdichtung des bestehenden Baugebiets sowie die Anpassung von Baufenstern sein.