Aktuelles

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Hotel Schwarzenbach – Dietringen"

|   RosshauptenVG

Der Gemeinderat der Gemeinde Rieden a. Forggensee hat die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Hotel Schwarzenbach – Dietringen" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) beschlossen. Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Hotel Schwarzenbach – Dietringen" im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans befindet sich im nordöstlichen Gemeindebereich und schließt direkt an die Bundesstraße B 16 bei Dietringen an und wird aus dem nebenstehenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: FlNrn. 429, 430, 431, 432, 1671 (Teilfläche).

 

Erfordernis und Ziele der Planung: 

  • Stärkung des touristischen Standortes durch die Ermöglichung betrieblicher Erweiterungen zur Sicherung eines ausgewogenen Angebotes an Arbeitsplätzen 
  • Ausarbeitung einer zukunftsgerichteten und –fähigen Planung für eine weitere Entwicklung des Hotelbetriebes auf Grundlage eines konkreten Erweiterungsvorhabens
  • Ermöglichung der Nachverdichtung durch Aufweitung des ursprünglichen Festsetzungskonzeptes
  • Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten

 

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Im Rathaus der Gemeinde Rieden am Forggensee (Lindenweg 4, 87669 Rieden a. Forggensee; Verwaltung 1. Stock), wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Mittwoch bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag von 14.00 bis 18.00 Uhr, sowie Dienstag und Donnerstag von 14.00 bis 16.30 Uhr). Es besteht bis zum 20.07.2025 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderatssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung.

Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.