Informationen und Bekanntmachungen - ARCHIV

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Änderung des Mehrwertsteuersatzes bei Herstellungsbeiträgen, Hausanschlüssen usw. zur Wasserversorgung der Gemeinden Rieden am Forggensee und Roßhaupten

|   RosshauptenVG

Seit dem 12.08.2000 war die Mehrwertsteuer bei Beitragsbescheiden der Wasserversorgung, Wasserhausanschlüssen usw. mit 16 bzw. 19 % zu erheben. Mit Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 08.10.2008 wurde die Erhebung des ermäßigten Steuersatzes von 7 % beschlossen.

Mittlerweile liegen vom Bayerischen Staatsministerium des Innern und des Bayerischen Landesamts für Steuern entsprechende Schreiben zur Umsetzung dieser Rechtssprechung vor.

Zur Zeit werden alle Beitragsschuldner die in den Jahren 2000 bis 2009 Beitragsbescheide für die Wasserversorgung mit 16 bzw. 19 % Mehrwertsteuer erhalten haben durch die Verwaltungsgemeinschaft ermittelt. Im August bzw. September 2009 werden alle betroffenen Grundstückseigentümer der Gemeinden Rieden am Forggensee und Roßhaupten, bei denen eine Umsatzsteuererstattung von mindestens 10,00 € möglich ist, von schriftlich über die neue Rechtslage informiert.
Bis zum Versand dieser Schreiben, denen auch ein Antragsformular beiliegt, bitten wir um etwas Geduld.

Im Herbst 2009 werden dann die entsprechenden Teilrückzahlungsbescheide erstellt und die zuviel bezahlte Umsatzsteuer zurück erstattet.
Für Vorsteuerabzugsberechtigte ist der Antrag auf Rückerstattung abzulehnen.

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen Wolfgang Stöger 08367/91214-15, Reinhard Strobel 08367/91214-16 oder Christian Zimmermann 08367/91214-12.