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Amtliche Bekanntmachung der Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Roßhaupten für das Gebiet "Auf der Leiten"

Erstellt von Gemeinde Roßhaupten | |   RosshauptenGde

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Mit Bescheid vom 21.04.2016 Nr. Az.: IV.6100.0/2 hat das Landratsamt Ostallgäu die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Roßhaupten für das Gebiet Auf der Leiten genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam. Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Gemeinde Roßhaupten, in der Hauptstr. 10 in 87672 Roßhaupten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

 

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

 

Unbeachtlich werden demnach

1.)   eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und

2.)   nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

 

Diese Bekanntmachung wird aufgrund der Vorschriften des Art. 27a BayVwVfG zusätzlich im Internet unter http://gemeinde.rosshaupten.de/Bekanntmachungen.6629.0.html veröffentlicht.

 

Roßhaupten, den 04.05.2016

gez.

Pihusch
1. Bürgermeister