1. Bekanntmachung des Billigungsbeschlusses
Der Gemeinderat der Gemeinde Rieden am Forggensee hat in öffentlicher Sitzung am 07.06.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 „Bühla“ gemäß § 13a BauGB, bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung, gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB über den regulären Zeitraum öffentlich auszulegen. Es wird das vereinfachte Verfahren nach § 13a angewandt und kein Umweltbericht erstellt.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke beziehungsweise Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 146/1, 146/2, 146/3, 146/4, 146/6, 148, 148/2, 148/3, 739 (Hopfener Weg), 740, 741, 741/1, 742, 742/1, 743, 744 (TF, Schleichbach), 790 (TF, Faulenseestraße), 792 (TF), 818 (TF, Schleichbach), 1110/1, 1110/2, 1110/3, 1112/1, 1112/2, 1114, 1115/1, 1115/2, 1116, 1117/1, 1119 (TF), 1120 (Straße Hinte-re Schöne), 1120/1, 1142, 1142/1, 1142/2, 1145/1, 1147/1, 1149, 1152/1, 1153, 1157, 1157/1, 1157/2, 1158, 1162 (TF, Verkehrsfläche), 1163 (TF, Verkehrsfläche) und 1164/1, alle Gemarkung Rieden am Forggen-see. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 4,5 ha.
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 07.06.2021. Der Lageplan ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Lageplan zum Geltungsbereich des gegenständlichen Bebauungsplans, unmaßstäblich
2. Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung in der Zeit vom:
Donnerstag, den 24.06.2021, bis einschließlich Dienstag, den 27.07.2021
während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Rieden am Forggensee (Lindenweg 4, 87669 Rieden am Forggensee) und in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten (Hauptstraße 10, 87672 Roßhaupten) öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen können im Internet eingesehen werden unter
www.rieden.de > Verwaltung > Bekanntmachungen
Während der oben genannten Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit zur Planung bei der Gemeinde schriftlich oder zur Niederschrift äußern. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Die Unterlagen sind grundsätzlich im Internet verfügbar und Gelegenheit zur Erörterung sind auf fernmündlichem bzw. elektronischem Wege zu bevorzugen. Auf Grund der vorherrschenden Sondersituation ist es geboten, dass, falls nicht anders möglich, für die Einsichtnahme in der Geschäftsstelle per Telefon ein Termin vereinbart wird. Die Verwaltung wird mit Hinblick auf den Infektionsschutz eine Einsichtnahme ermöglichen.
Auskunftstelefon der Gemeinde: 08362/7935
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit selbem Termin am Verfahren beteiligt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannten Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Schutzgut | Art der Information | Details / Konflikte |
Boden | Altlastenkataster; | keine Konflikte gegeben |
Wasser | Stellungnahme der Unteren Wasserrechtbehörde des Landratsamtes Ostallgäu Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Kempten; | Hinweise zu Grundwasser;
Hinweise zu Wasserversorgung und Grundwasserschutz |
Tiere | Artenschutz-/ Biotopkartierung; | Habitate nicht beeinflusst |
Pflanzen | Artenschutz / Biotopkartierung; Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten | Keine Beeinflussung; Hinweis zu Waldflächen im Plangebiet; |
Luft und Lokalklima | Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten | Hinweise zu landwirtschaftlichen Immissionen; |
Mensch | Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten | Hinweise zu landwirtschaftlichen Immissionen; |
Landschaftsbild | Landschaftsplan (Regional- und Flächennutzungsplan) mit landschaftlichem Vorbehaltsgebiet Nr. 14 „Moore der Lechvorberge“; | Keine negativen Effekte zu erwarten, da keine Gebiete im Außenbereich überbaut werden; |
Kultur- und Sachgüter | Bayerischer Denkmalatlas; Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege | Hinweise zu Bau- und Kunstdenkmalpflegerischen Belangen |
Nutzung erneuerbarer Energien | -- | Nutzung von Solarenergie zulässig |
Wechselwirkungen der Schutzgüter | -- | -- |
Rieden am Forggensee, 16.06.2021
gez. Haug
1. Bürgermeister