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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Bühla" der Gemeinde Rieden am Forggensee

|   RiedenGde

gem. § 13 a und § 3 Abs. 1 BauGB

1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Zustimmung

Der Gemeinderat der Gemeinde Rieden am Forggensee hat in öffentlicher Sitzung am 29.04.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 17 „Bühla“ gemäß § 13a BauGB beschlossen. In der ebenfalls öffentlichen Sitzung am 25.09.2019 wurde dem Vorentwurf und der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt. Es wird zwar das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB angewandt. Demnach wird kein Umweltbericht erstellt. Dennoch wird ein frühzeitiges Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Der Geltungsbereich des Plangebietes liegt im Westen der Ortslage Rieden am Forggensee, entlang der Straße Hintere Schöne. Das Plangebiet beinhaltet die Grundstücke beziehungsweise Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 146/1, 146/2, 146/3, 146/6, 148, 148/2, 148/3, 740, 741, 741/1, 742, 742/1, 743, 744 (TF, Schleichbach), 790 (TF, Faulenseestraße), 792 (TF), 818 (TF, Schleichbach), 1110/1, 1110/2, 1110/3, 1112/1, 1112/2, 1114, 1115/1, 1115/2, 1116, 1117/1, 1120 (Straße Hintere Schöne), 1120/1, 1142, 1142/1, 1142/2, 1145/1, 1147/1, 1149, 1152/1, 1153, 1157, 1157/1, 1157/2, 1158, 1162 (TF, Verkehrsfläche), 1163 (TF, Verkehrsfläche) und 1164/1, alle Gemarkung Rieden am Forggensee. Das Plangebiet weist eine Größe von ca. 4,4 ha auf.

Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 25.09.2019. Der Lageplan ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Abbildung 1: Lageplan des Geltungsbereichs des gegenständlichen Bebauungsplans, unmaßstäblich

 

 

2. Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Öffentlichkeit erhält in der Zeit vom:

Montag, den 07.10.2019 bis einschließlich Freitag, den 08.11.2019

durch öffentliche Auslegung nach den Bestimmungen des § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Der Vorentwurf liegt mit Begründung in der Gemeinde Rieden am Forggensee (Lindenweg 4, 87669 Rieden am Forggensee) und in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten (Hauptstraße 10, 87672 Roßhaupten) während der üblichen Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme für Jedermann aus. Die Unterlagen stehen zudem im Internetportal der Gemeinde (unter www.rieden.de > Verwaltung > Bekanntmachungen) zur Verfügung. Gleichzeitig besteht  die Möglichkeit, weitere Auskünfte einzuholen, insbesondere über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung. Während der oben genannten Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift äußern.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit selbem Termin am Verfahren beteiligt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannte Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.