Informationen und Bekanntmachungen - ARCHIV

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Elektronische Lohnsteuerkarte

|   RosshauptenVG

Für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer ist es ganz selbstverständlich, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer automatisch an die Finanzverwaltung abführt. Um dies tun zu können, benötigt der Arbeitgeber jedoch einige Informationen (so genannte Lohnsteuerabzugsmerkmale) von seinen Arbeitnehmern, wie zum Beispiel die Steuerklasse oder die Höhe bestimmter Freibeträge. Als Träger dieser Informationen wurde bereits 1925 die Lohnsteuerkarte eingeführt. Jede Arbeitnehmerin beziehungsweise jeder Arbeitnehmer erhielt die Lohnsteuerkarte seitdem jährlich von der Gemeindeverwaltung und reichte sie anschließend an den Arbeitgeber weiter. Dieses Lohnsteuerkarten-Verfahren wurde nun bereits seit 85 Jahren angewendet. Verbunden war damit bislang auch ein hoher Verwaltungsaufwand insbesondere für die Gemeinden und die Arbeitgeber, denn die Lohnsteuerkarten mussten hergestellt, bedruckt, versendet und verwaltet werden. Und das jedes Jahr aufs Neue!

 

Durch den technischen Fortschritt lässt sich dieses Verfahren nun deutlich einfacher gestalten. In einem ersten Schritt wurde dazu bereits die Rückseite der Lohnsteuerkarte überflüssig gemacht. Die dort vorgesehenen Informationen (Jahreslöhne, -steuern und -abgaben) werden seit dem Jahr 2005 elektronisch von den Arbeitgebern an die Finanzverwaltung übermittelt. Die Arbeitgeber brauchen seitdem die Lohnsteuerkarten am Ende des Jahres nicht mehr an ihre Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zurücksenden.

 

In einem zweiten Schritt sollen ab dem Jahr 2012 die Informationen auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte elektronisch bereit gestellt werden. Der Arbeitgeber erhält die Lohnsteuerabzugsmerkmale dann direkt von der Finanzverwaltung. Damit ist die Lohnsteuerkarte als Träger dieser Informationen nicht mehr notwendig. Die Herstellung und Verwaltung von Lohnsteuerkarten ist somit nicht mehr erforderlich. Davon profitieren Sie als Bürger ebenso wie die Arbeitgeber, Gemeinden und die Finanzverwaltung.

 

Im Jahr 2009 haben Sie letztmalig eine Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010 erhalten. Diese gilt bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens.

 

Ausführliche Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte erhalten Sie in den Broschüren des Bundesministeriums der Finanzen, die Sie mit den nachstehenden Links abrufen können.