Informationen und Bekanntmachungen - ARCHIV

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Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona-Pandemie

|   RosshauptenVG

Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona-Pandemie:

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 16.03.2020, az.551b-G8000-2020/122-67 der Allgemeinverfügung über

  1. Die Untersagung von Veranstaltungen und Versammlungen
  2. Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung. Hierzu zählen insbesondere Sauna- und Badeanstalten, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Bars und Diskotheken, Spielhallen, Theater, Vereinsräume, Bordellbetriebe, Museen, Stadtführungen, Sporthallen, Sport- und Spielplätze, Fitnessstudios, Bibliotheken, Wellnesszentren, Thermen, Tanzschulen, Tierparks, Vergnügungsstätten, Fort- und Weiterbildungsstätten, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendhäuser.
  3. Untersagt werden Gastronomiebetriebe jeder Art. Ausgenommen hiervon sind in der Zeit von 6.00 Uhr bis 15.00 Uhr
  4. Untersagt wird die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels jeder Art. Hiervon ausgenommen sind der Lebensmittelhandel, Getränkemarkt, Banken, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Filialen der Deutschen Post AG, Tierbedarf, Bau- und Gartenmärkte, Tankstellen, Reinigungen, und der Online- Handel.
  5. Änderung bzw. Ausweitung der Öffnungszeiten möglich

Genauere Infos erhalten Sie an unseren ortsüblichen Bekanntmachungstafeln, oder auf der Homepage des Bay. Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/veranstaltungsverbot_und_betriebsuntersagungen.pdf

 

Für Veranstalter:
Hinweise und Informationen des Landratsamtes vom 11.03.2020 für Veranstaltungen finden Sie hier.