Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona-Pandemie:
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 16.03.2020, az.551b-G8000-2020/122-67 der Allgemeinverfügung über
- Die Untersagung von Veranstaltungen und Versammlungen
- Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung. Hierzu zählen insbesondere Sauna- und Badeanstalten, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Bars und Diskotheken, Spielhallen, Theater, Vereinsräume, Bordellbetriebe, Museen, Stadtführungen, Sporthallen, Sport- und Spielplätze, Fitnessstudios, Bibliotheken, Wellnesszentren, Thermen, Tanzschulen, Tierparks, Vergnügungsstätten, Fort- und Weiterbildungsstätten, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendhäuser.
- Untersagt werden Gastronomiebetriebe jeder Art. Ausgenommen hiervon sind in der Zeit von 6.00 Uhr bis 15.00 Uhr
- Untersagt wird die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels jeder Art. Hiervon ausgenommen sind der Lebensmittelhandel, Getränkemarkt, Banken, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Filialen der Deutschen Post AG, Tierbedarf, Bau- und Gartenmärkte, Tankstellen, Reinigungen, und der Online- Handel.
- Änderung bzw. Ausweitung der Öffnungszeiten möglich
Genauere Infos erhalten Sie an unseren ortsüblichen Bekanntmachungstafeln, oder auf der Homepage des Bay. Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/veranstaltungsverbot_und_betriebsuntersagungen.pdf
Für Veranstalter:
Hinweise und Informationen des Landratsamtes vom 11.03.2020 für Veranstaltungen finden Sie hier.