Das Landratsamt Ostallgäu hat aufgrund der derzeitigen Krisenlage eine Allgemeinverfügung mit folgendem Inhalt erlassen:
Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle aus Land-, Forst-, Almwirtschaft und gewerblichem Gartenbau nach der Bayerischen Pflanzen-Abfallverordnung (sog. Mottfeuer) wird für den gesamten Bereich des Landkreises Ostallgäu ab sofort bis auf Weiteres untersagt.
Die Allgemeinverfügung tritt am 04.04.2020 in Kraft
Hintergrund ist, die Einsatzkräfte der Feuerwehren vor Infektionen zu schützen und damit den Brandschutz in den Gemeinden zu gewährleisten.