Die Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie (Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – BayIfSMV) vom 27. März 2020 ist unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1 abrufbar.
Darin geregelt sind unter anderem Veranstaltungs- und Versammlungsverbote, Betriebsuntersagungen, Betretungs- und Besuchsverbote und die vorläufige Ausgangsbeschränkung.
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