Informationen und Bekanntmachungen - ARCHIV

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Wohnungsgeberbestätigung ab dem 1. November 2015

|   RosshauptenVG

Das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten weist darauf hin, dass ab dem 1. November 2015 das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft tritt.

Gemäß § 19 BMG sind ab dem 01.11.2015 alle Wohnungsgeber (also Eigentümer einer Wohnung sowie Vermieter einer Wohnung z.B. bei Untervermietung) dazu verpflichtet, bei der An- bzw. Abmeldung ihrer Mieter mitzuwirken.

Hierzu hat der Wohnungsgeber (oder eine von ihm beauftragte Person) der meldepflichtigen Person den Einzug bzw. Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb der zweiwöchigen An- bzw. Abmeldefrist zu bestätigen. Dasselbe gilt bei Umzug innerhalb der Gemeinde oder Bezug eines Eigenheimes.

Das hierfür benötigte Formular erhalten Sie zu den gültigen Öffnungszeiten im Einwohnermeldeamt oder zu gegebener Zeit auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten (gemeinde.rosshaupten.de).