1. Bekanntmachung der Zustimmung zum frühzeitigen Verfahren
Der Gemeinderat der Gemeinde Rieden am Forggensee hat in öffentlicher Sitzung am 01.03.2021 dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 „Bühla“ gemäß § 13a BauGB und der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt. Es wird zwar das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB angewandt. Demnach wird kein Umweltbericht erstellt. Dennoch wird ein frühzeitiges Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Der Geltungsbereich des Plangebietes liegt im Westen der Ortslage Rieden am Forggensee, entlang der Straße Hintere Schöne. Das Plangebiet beinhaltet die Grundstücke beziehungsweise Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 146/1, 146/2, 146/3, 146/4, 146/6, 148, 148/2, 148/3, 739 (Hopfener Weg), 740, 741, 741/1, 742, 742/1, 743, 744 (TF, Schleichbach), 790 (TF, Faulenseestraße), 792 (TF), 818 (TF, Schleichbach), 1110/1, 1110/2, 1110/3, 1112/1, 1112/2, 1114, 1115/1, 1115/2, 1116, 1117/1, 1119 (TF), 1120 (Straße Hintere Schöne), 1120/1, 1142, 1142/1, 1142/2, 1145/1, 1147/1, 1149, 1152/1, 1153, 1157, 1157/1, 1157/2, 1158, 1162 (TF, Verkehrsfläche), 1163 (TF, Verkehrsfläche) und 1164/1, alle Gemarkung Rieden am Forggensee. Das Plangebiet weist eine Größe von ca. 4,5 ha auf.
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 01.03.2021. Der Lageplan ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Lageplan zum Geltungsbereich des gegenständlichen Bebauungsplans, unmaßstäblich
2. Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Öffentlichkeit erhält in der Zeit vom:
Dienstag, den 09.03.2021, bis einschließlich Freitag, den 09.04.2021
durch öffentliche Auslegung nach den Bestimmungen des § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Der Vorentwurf liegt mit Begründung in der Gemeinde Rieden am Forggensee (Lindenweg 4, 87669 Rieden am Forggensee) und in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten (Hauptstraße 10, 87672 Roßhaupten) während der üblichen Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme für Jedermann aus. Die Unterlagen stehen zudem im Internetportal der Gemeinde (unter www.rieden.de > Verwaltung > Bekanntmachungen) zur Verfügung. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, weitere Auskünfte einzuholen, insbesondere über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung. Während der oben genannten Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift äußern.
Die Unterlagen sind grundsätzlich im Internet verfügbar und Gelegenheit zur Erörterung sind auf fernmündlichem bzw. elektronischem Wege zu bevorzugen. Auf Grund der vorherrschenden Sondersituation ist es geboten, dass, falls nicht anders möglich, für die Einsichtnahme in der Geschäftsstelle per Telefon ein Termin vereinbart wird. Die Verwaltung wird mit Hinblick auf den Infektionsschutz eine Einsichtnahme ermöglichen.
Auskunftstelefon der Gemeinde: 08362/7935
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit selbem Termin am Verfahren beteiligt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannte Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.
Rieden am Forggensee, 08.03.2021
gez. Haug
1. Bürgermeister