Fischereischein

Zur Ausübung von Fischfang in Bayern müssen Sie einen gültigen Fischereischein und i.d.R. einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen und auf Verlangen den Aufsichtspersonen zur Prüfung aushändigen.

Den Fischereischein können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohnortgemeinde beantragen. Der Fischereischein für Erwachsene wird als Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben erhalten grundsätzlich ebenfalls den Fischereischein auf Lebenszeit.

Den Jugendfischereischein können Jugendliche (Personen, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben) ohne vorheriges Ablegen der Fischerprüfung erhalten. Dieser berechtigt allerdings zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.

Wer sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält und hier keinen Wohnsitz hat (z.B. Tourist), kann ebenfalls ohne vorherige Prüfung einen Fischereischein beantragen.

Gültigkeitsdauer

Den Fischereischein erhalten Sie auf Antrag mit unbeschränkter Geltungsdauer (Fischereischein auf Lebenszeit). Wer die Fischereiabgabe nur für fünf Jahre zahlt, darf nur in diesem Zeitraum fischen.

Der Jugendfischereischein wird mit Wirkung von Ausstellungstag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt.

Der Fischereischein für Touristen (volljährige Personen ohne Wohnsitz in Deutschland und ohne Nachweis der Fischerprüfung) ist höchstens drei Monate im Jahr gültig (Jahresfischereischein).

Erforderliche Unterlagen

Neben dem aufzunehmenden Antrag benötigen wir ein aktuelles Lichtbild. Das Bestehen der Fischerprüfung sowie die Bezahlung der Fischereiabgabe müssen Sie nachweisen und für die Ausstellung des Fischereischeines ein Passbild mitbringen. Minderjährige benötigen die Einwilligung der Sorgeberechtigten.