Namensführung
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen zur Namensführung in der Ehe oder nach Auflösung der Ehe.
Allgemeines
Bitte beachten Sie, daß für alle Namenserklärungen eine persönliche Vorsprache der Beteiligten notwendig ist.
Für jede Namenserklärung wird eine Gebühr in Höhe von 30,00 € erhoben.
Wirksam wird die jeweilige Namenserklärung grundsätzlich mit dem Zugang bei dem Standesamt, welches das Eheregister, in dem die Eheschließung beurkundet ist, führt.