Wohnungswechsel
Meldepflicht
Wenn Sie eine Wohnung in den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten (Rieden am Forggensee oder Roßhaupten) beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen ab Bezug der Wohnung beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Dabei ist unbeachtlich, ob es sich um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Diese Meldepflicht besteht auch bei einem Umzug innerhalb der jeweiligen Gemeinde.
Eine Wohnung muss nur dann abgemeldet werden, wenn Sie ins Ausland verziehen oder einen Nebenwohnsitz abmelden. Nebenwohnsitze können jedoch nur bei der Hauptwohnsitzgemeinde abgemeldet werden.
Anmeldung von Familien
Eine Familie mit derselben bisherigen und künftigen Wohnung melden sich gemeinsam an. Der Meldeschein wird von einem Meldepflichtigen unterschrieben.
Personen unter 16 Jahre
Meldet sich eine Person an, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wird die Anmeldung von der Person, bei der das Kind einzieht, vollzogen.
erforderliche Unterlagen
Bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihren Personalausweis und/oder Reisepass mit, da wir den Wohnort und die Anschrift ändern müssen.
Darüberhinaus ist seit 01.11.2015 eine Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug in eine Wohnung notwendig. Das dafür notwendige Formular finden sie unter Formulare/Download. Diese Bescheinigung ist auch notwendig, falls sich die Wohnung in Ihrem Eigentum befindet. In diesem Fall kann die Bescheinigung auch vor Ort bei der An- bzw. Ummeldung ausgefüllt werden.
Wer ist Wohnungsgeber? Wohnungsgeber ist die Person welche die Wohnung zur Verfügung stellt. Das wird in der Regel der Vermieter sind.
Unsere Ansprechpartner für Sie:
- Michaela Bottner
- Martina Schneider
- Susanne Asbeck

