Öffentliche Vergnügung
Öffentliche Veranstaltungen sind bei der Verwaltungsgemeinschaft spätestens eine Woche vorher anzuzeigen bzw. ab 1.000 Besuchern zu genehmigen.
Ein Formular zur Anzeige/Genehmigung finden Sie in unserem Downloadbereich.
Daneben ist ggf. noch die eine gaststättenrechtliche Gestattung erforderlich, soweit alkoholische Getränke verkauft werden sollen. Die Antragstellung erfolgt bei der Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten.