Öffentliche Vergnügung
Öffentliche Veranstaltungen sind bei der Verwaltungsgemeinschaft spätestens eine Woche vorher anzuzeigen bzw. ab 1.000 Besuchern zu genehmigen.
Ein Formular zur Anzeige/Genehmigung finden Sie in unserem Downloadbereich.
Daneben ist ggf. noch die eine gaststättenrechtliche Gestattung erforderlich, soweit alkoholische Getränke verkauft werden sollen. Die Antragstellung erfolgt bei der Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten.
Unsere Ansprechpartner für Sie:
- Christian Zimmermann
- Michaela Bottner
- Martina Schneider
- Susanne Asbeck
