Was ist eine Verwaltungsgemeinschaft?
Die Verwaltungsgemeinschaft ist nach § 1 Abs. 1 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung des Freistaates Bayern ein Zusammenschluß benachbarter kreisangehöriger Gemeinden unter Aufrechterhaltung des Bestands der beteiligten Gemeinden.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts erledigt die Verwaltungsgemeinschaft alle Verwaltungsaufgaben für die selbständigen Mitgliedsgemeinden und ist damit auch Anlaufstelle für sämtliche Angelegenheiten der Bürgerinnen und Bürger.
Auf kommunaler Ebene werden die Aufgabengebiete unterschieden; es sind dies der "eigene" und der "übertragene" Wirkungskreis.
Dem eigenen Wirkungskreis der Gemeinden sind insbesondere zuzuordnen:
- die gemeindliche Entwicklungsplanung
- die Bauleitplanung (z.B. der Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, etc.)
- die Baureifmachung von überplanten Gebieten
- das Fremdenverkehrswesen
- die Kinderbetreuung (Kindergarten, Kinderhort, Mittagsbetreuung, etc.)
- der örtliche Brandschutz
- das gemeindliche Haushalts- und Finanzwesen (Budgetrecht)
- das Bestattungswesen
usw.
Eine abschließende Darstellung ist nicht möglich - der eigene Wirkungskreis ist allumfassend.
Bei all diesen Aufgaben ist die Verwaltungsgemeinschaft ausführendes Organ; sie bereitet die Entscheidungen der Gemeinden vor und vollzieht die Beschlüsse der Kollegialorgane.
Im übertragenen Wirkungskreis handelt die Verwaltungsgemeinschaft dagegen eigenständig und eigenverantwortlich. Den Mitgliedsgemeinden steht kein Weisungsrecht zu.
Zu dem Aufgabengebiet gehören z.B.:
- Aufgaben des Standesamtes
- Aufgaben der Meldebehörde
- Aufgaben der Pass- und Ausweisbehörde
- Vollzug der Wahlgesetze
- Mitwirken bei statistischen Erhebungen
- Beglaubigungstätigkeit
- Aufgaben der Fundbehörde
- Erlaubnis von Sammlungen – Verlosungen
- Mitwirkung beim Vollzug gewerblicher Normen
- Renten- und Sozialangelegenheiten
Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten
Mitgliedsgemeinden Rieden am Forggensee und Roßhaupten
Anschrift: | Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten |
Öffnungszeiten: | Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr |
Kontakt: | Tel.: 08367 / 91214-0 |
Verwaltungsleitung: | Christian Zimmermann |
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Verwaltungsgemeinschaft aktuell
6. Änderung Flächennutzungsplan und Aufstellung Bebauungsplan Nr. 14 „Westlich der Augsburger Straße“
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 09. Juni 2024
Die o.g. Bekanntmachung finden Sie unter nachfolgenden Links zum Download für die Gemeinden Rieden am Forggensee und Roßhaupten.
Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht für 2025 bis 2030
Der Landkreis Ostallgäu sucht Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an der Übernahme des
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Betreten von landwirtschaftlichen Flächen
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