Wiederannahme eines früheren Namens

Sind Sie verwitwet oder rechtskräftig geschieden, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt haben. Bitte sprechen Sie dazu persönlich bei uns vor.

Erforderliche Unterlagen

Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk.
    oder
    das Original der Eheurkunde und das Original des Scheidungsurteils mit Rechtskraftvermerk bzw. das Original der Sterbeurkunde des Ehegatten
    (Bei Scheidungen im Ausland empfehlen wir Ihnen eine persönliche Nachfrage beim Standesamt)

Wirksamkeit der Erklärung

Die Namenserklärung wird erst wirksam, wenn sie dem Standesamt zugeht, welches das Eheregister führt, in dem die Eheschließung beurkundet ist.

Gebühren

Für die Wiederannahme eines früheren Namens wird eine Gebühr von 30,00 € erhoben.