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Verwaltungsgemeinschaft
Roßhaupten
mit Rieden am Forggensee

Aktuelles

Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Hotel Schwarzenbach – Dietringen"

Der Gemeinderat der Gemeinde Rieden am Forggensee hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.08.2026 den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Hotel Schwarzenbach – Dietringen" mit Begründung jeweils in der Fassung vom 10.08.2026 unter Einarbeitung von konkreten Änderungen gebilligt. Dieser so geänderte Entwurf mit Begründung erhält das Fassungsdatum vom 14.09.2026 und wurde für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Das Plangebiet liegt im nordöstlichen Gemeindegebiet, westlich des Ortsteiles Dietringen, nördlich der Bundesstraße B 16. Er umfasst die Gebäude und Anlagen des bestehenden "Hotels Schwarzenbach" mit den Grundstücken Fl.-Nrn. 429, 430, 431, 431/1, 432 und 1671 (Teilfläche) der Gemarkung Rie-den am Forggensee. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. 

Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 10.08.2026 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 23.10.2026 bis 25.11.2026 im Internet auf der Internetseite gemeinde.rieden.de/verwaltung/bekanntmachungen der Gemeinde Rieden am Forggensee veröffentlicht.

Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 14.09.2026 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 23.10.2026 bis 25.11.2026 im Rathaus der Gemeinde Rieden am Forggensee (Lindenweg 4, 87669 Rieden am Forggensee; Verwaltung 1. Stock) während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. 

Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Mittwoch bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr, Montag von 14.00 bis 18.00 Uhr, sowie Dienstag und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.

Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 10.08.2026 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:
geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durch-geführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. 
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:

- Umweltbericht in der Fassung vom 14.09.2026 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; Landschaftsschutzgebiete, weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund/ABSP); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Bo-den, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung.

- Umweltbezogene Stellungnahmen zur förmlichen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Entwurfsfassung vom 13.10.2025 der Regierung von Schwaben (zur Landes- und Regionalplanung und dem Landschaftsschutzgebiet), des Landratsamtes Ostallgäu, Bauaufsichtsbehörde (zum Landschaftsbild und der Abarbeitung der Belange des Landschaftsschutzgebietes), des Landratsamtes Ostallgäu, Bodenschutzbehörde (zur Versiegelung des Bodens und zum Umgang mit schadstoffbelastetem Boden), des Landratsamtes Ostallgäu, Naturschutzbehörde (zur Lage im Landschaftsschutzgebiet und der Verfahrenswahl), der Kreisheimatpfleger Ostallgäu (zu möglichen Bodendenkmälern), des Staatlichen Bauamts Kempten (zu PV-Anlagen und möglichen Blendwirkungen, zu Lärmansprüchen und zur Entwässerung), des Wasserwirtschaftsamtes Kempten (zum Gewässerschutz, zur Versickerung von Niederschlagswasser und Beseitigung von Abwasser und zu wild abfließendem Hangwasser) sowie des Bund Naturschutz Bayern (zu den Ausgleichsmaßnahmen aus dem Jahr 2011 und den Schutz der bestehenden Magerwiese)

- Artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH vom 07.10.2025 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plangebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen")

- Rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 15 "Hotel Schwarzenbach – Dietringen" (Fassung vom 22.08.2011, rechtsverbindlich mit Bekanntmachung vom 04.11.2011)

- Umweltbericht zur 1. Flächennutzungsplanänderung und zum Bebauungsplan "Hotel Schwarzenbach – Dietringen, Fl.-Nr. 431 Gmk. Rieden a.F." in der Fassung vom 28.02.2011 

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellung-nahmen sollen elektronisch übermittelt werden (natalie.begic@sieberconsult.eu), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. 

Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. 

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.  6 Abs.  1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Rieden am Forggensee, den 14.10.2026    
Gemeinde Rieden am Forggensee


gez.
A. Haug
Erster Bürgermeister