Im Rahmen der regelmäßigen Untersuchung des Trinkwassers wurde festgestellt, dass in einem Teilbereich der Gemeinde Rieden am Forggensee (sog. Niederdruckzone; Osterreinen -gesamter Ortsteil-, August-Geier-Straße 1 – 15, Tannenweg, Dietringer Straße, Osterreiner Straße, Lindenweg, Brunnenstraße, Kirchenweg, Weberweg, St. Urban Straße, Tegelbergstraße, Säulingstraße, Maxweg, Aggensteinstraße, Auf der Spitze, An der Hausstatt, Im Tal) eine mikrobiologische Verunreinigung im Trinkwasser in geringem Maße gegenüber den Grenzwerten vorhanden ist. Aus diesem Grund wurde heute am 09.09.2025 durch das Gesundheitsamt Ostallgäu eine Abkochanordnung gegenüber der Gemeinde Rieden am Forggensee ausgesprochen. Die betroffenen Haushalte wurden mit Informationsblättern informiert.
Das Wasserwerk der Gemeinde Rieden am Forggensee beprobt in Absprache mit dem Gesundheitsamt weiterhin das Wasser. Wenn die Tests ergeben, dass sich keine Bakterien mehr im Leitungsnetz befinden, kann die Abkochverordnung aufgehoben werden.
Die Gemeinde Rieden empfiehlt, folgende Verhaltensmaßnahmen zu beachten!
- Wasser, welches zum menschlichen Verzehr gedacht ist, muss abgekocht werden.
- Unter Abkochen versteht man im Allgemeinen das Erhitzen von Trinkwasser auf den Siedepunkt von 100°, um Keime und Mikroorganismen abzutöten.
- Das Wasser sollte in einem großen Topf auf dem Herd, mind. 3 Minuten sprudelnd kochen, um eine einwandfreie Entkeimung zu garantieren.
- Zur Desinfektion des Leitungswassers genügt ein einmaliges aufkochen des Wassers.
- Für die Zubereitung von Baby- und Kindernahrung wird dringend empfohlen, Mineralwasser zu verwenden!
- Abgekochtes Wasser ist zum Waschen von Obst, Gemüse und dergleichen zu verwenden, die in rohem Zustand verzehrt werden.
- Auch sonstige Lebensmittel, die nicht durchgekocht werden, dürfen nur mit abgekochtem Wasser zubereitet wer-den.
- Wasser zum Zähneputzen sollte ebenfalls abgekocht sein.
- Beim Baden und Duschen (auch von Säuglingen) besteht nur ein geringes Restrisiko, es sollte jedoch darauf ge-achtet werden, dass kein Wasser geschluckt wird.
- Beim Spülen von Hand ist das Infektionsrisiko sehr gering, jedoch sollte auch hier vorsichtshalber das Wasser abgekocht werden.
- In landwirtschaftlichen Betrieben, die das Wasser zur Reinigung von Milchgeschirr usw. verwenden, ist das Was-ser ebenfalls nur abgekocht zu verwenden.
- Ebenso ist das Wasser für Lebensmittelbetriebe, das zur Herstellung, Behandlung, Konservierung oder zum Inver-kehrbringen von Lebensmitteln dient, abzukochen.
- Zur Reinigung von Gegenständen und Anlagen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen, darf nur abgekochtes Wasser verwendet werden.
- An allen öffentlichen zugänglichen Zapfstellen und Wasserentnahmestellen sind Hinweisschilder mit der Aufschrift „kein Trinkwasser“, „Nur abgekocht zu verwenden“ oder mit dem entsprechenden Symbol, gut sichtbar anzubringen.
Leitungswasser kann dagegen ohne Vorbehalt für folgende Zwecke verwendet werden:
- Geschirrspülmaschinen mind. jedoch auf 50°
- Waschmaschinen
Das Abkochen des Leitungswassers ist eine Sofortmaßnahme. Nach Aufhebung der Abkochanordnung wird die Öffentlichkeit erneut informiert.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Tel. 08362-3270 zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre aktive Mithilfe und Ihr Verständnis.
