Annahme eines Wahlvorschlags im Ganzen (Listenkreuz)

Wenn die wählende Person alle Personen wählen will, die in einem Wahlvorschlag aufgeführt sind, macht sie auf dem Stimmzettel ein einziges Kreuz, und zwar in den Kreis vor dem Namen der Partei oder der Wählergruppe (Kennwort) des ausgewählten Wahlvorschlags. Dadurch erhält jede in dem gekennzeichneten Wahlvorschlag einmal aufgeführte Person eine Stimme. Jede Person, die zweimal genannt ist, erhält zwei Stimmen. Jede Person, die dreimal genannt ist, erhält drei Stimmen. Sind in dem ausgesuchten Wahlvorschlag weniger Personen aufgeführt, als insgesamt Stimmen zur Verfügung stehen (mehrfach aufgeführte Personen zählen dabei mehrfach), können die nicht verbrauchten Reststimmen einzelnen Personen aus anderen Wahlvorschlägen gegeben werden. Auf diese Weise wird vermieden, daß die Reststimmen verfallen.

 

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