Stimmzettel

Allgemeine Informationen

Unser bayerisches Kommunalwahlrecht ist ein bürgernahes Wahlrecht. Es gibt den Wählerinnen und den Wählern verstärkt die Möglichkeit, unter einzelnen sich bewerbenden Personen auszuwählen. Dabei mus aber darauf geachtet werden, das der Stimmzettel nicht ungültig wird.

Liegen mehrere Wahlvorschläge (= Listen) vor, wird die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchgeführt. Dabei dürfen Namen nicht hinzugefügt, aber vorher strichen werden.

Ankreuzen einer Liste

Die wählende Person kann eine Liste ankreuzen, ohne bestimmte Personen auszuwählen; damit vergibt sie so viele Stimmen, wie die Liste Namen umfaßt (Beispiel 1).

Bis zu drei Stimmen für eine Person - Kumulieren -

Mit ihren Stimmen kann die wählende Person die Chancen einzelner Personen, ein Mandat zu erringen, durch Häufeln (Kumulieren) vergrößern: Sie kann diesen Personen bis zu drei Stimmen geben. Die Gesamtstimmenzahl darf aber insgesamt nicht überschritten werden (Beispiel 2 und Beispiel 4).

Kumulieren ist nur bei der Verhältniswahl möglich, nicht jedoch bei der Mehrheitswahl!

Stimmen für Personen auf verschiedenen Listen - Panaschieren -

Die wählende Person kann ihre Stimmen Personen auf verschiedenen Listen geben (Panaschieren). Sie braucht sich nicht auf Personen einer Partei oder einer Wählergruppe zu beschränken (Beispiel 3).

Panaschieren ist nur bei der Verhältniswahl möglich, nicht jedoch bei der Mehrheitswahl!

Verbindung von Listenkreuz und Einzelstimmvergabe

Die wählende Person hat auch die Möglichkeit, die Einzelstimmvergabe, auch Kumulieren und Panaschieren, mit einem Listenkreuz zu verbinden (Beispiel 4).

Es liegt kein oder nur ein Wahlvorschlag vor

Liegt kein oder nur ein Wahlvorschlag vor, wird die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.

Liegt kein Wahlvorschlag vor, trägt die wählende Person Namen wählbarer Personen auf dem Stimmzettel handschriftlich ein.

Liegt ein Wahlvorschlag vor, kann die wählende Person den Wahlvorschlag insgesamt durch ein Listenkreuz annehmen; Streichungen sind möglich. Sie kann aber auch einzelnen Personen jeweils eine Stimme geben. Soweit dabei nicht alle Stimmen vergeben werden, können die Namen anderer wählbarer Personen handschriftlich hinzugefügt werden. Kumulieren und Panaschieren sind nicht möglich.